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Brandschutzhelfer - DGUV Vorschrift 1 - Grundaus- und Fortbildung
Mitarbeitende die in Ihrem Unternehmen als Brandschutzhelfer eingesetzt werden sollen oder bereits diese Funktion ausüben (Auffrischungsschulung).
Hintergrund In vielen Fällen können Brände von Personen, die als Brandschutzhelfer geschult sind, frühzeitig gelöscht werden. Ausgebildete Brandschutzhelfer spielen eine wichtige Rolle in der Anfangsphase eines Brandes und können Schlimmeres verhindern. OrSiKo bereitet Ihre Mitarbeitende praxisnah auf Ihre Aufgaben als Brandschutzhelfer vor.
Zusammenfassung:
Dauer: 1 Tag
Rechtl. Grundlagen: § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); DGUV Vorschrift 1; Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2, Abs. 7.3
Inhalte:
- Theorie:
Juristische Grundlagen des Feuerschutzes - Physikalisch-chemische Prinzipien der Verbrennung und das Löschen
- Präventiver Brandschutz in Bauwerken
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Feuerschutzes -DIN 14096: Vorschriften für den Brandschutz Teil A – C:
- Brandmeldesysteme; Beschilderung
- Aktive Maßnahmen zur Bekämpfung von Bränden: Verhalten im Notfall, Einsatz von Feuerlöschern
- Personengebundene Gefahren bei Bränden und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Fluchtwege
- Alarmierung, Anweisungen geben und Hilfskräfte unterstützen (z. B. die Feuerwehr)
- Sie erwerben Kenntnisse über die Gefahren von Bränden und insbesondere des Brandrauchs
Praxis:
- Es gibt eine Einweisung in die Handhabung eines Feuerlöschers.
- Es wird gezeigt, wie man effektiv löscht, wenn man selbst einen Löschversuch unternimmt.
- Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zu üben und das Löschen zu trainieren.
Gültigkeit: 3 Jahre (Auffrischung mit dem BSH Seminar möglich)
Sicherheitsbeauftragter - DGUV Vorschrift 1 - Grundausbildung
Diese Ausbildung richtet sich an Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten ernannt werden sollen oder diese Funktion bereits ausüben.
Arbeitsunfälle führen oft zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Betroffenen und sind in der Regel kostspielig. Um dies zu verhindern, müssen Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden Sicherheitsbeauftragte benennen. OrSiKo bereitet Ihre Mitarbeitenden praxisnah auf die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragen vor.
Durch das Benennen von Sicherheitsbeauftragten erfüllen Sie die Vorgaben von Berufsgenossenschaften und Ordnungsbehörden.
Als kompetenter Sicherheitsbeauftragter unterstützen Sie Ihre Kollegen und Vorgesetzten aktiv im Bereich des Arbeitsschutzes.
Zusammenfassung:
Dauer: 2 Tage
Rechtl. Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz; DGUV Vorschrift 1; Sozialgesetz Siebtes Buch (SGB VII); DGUV Information 211-042
Inhalte:
- Grundlagen
- Historie des Arbeitsschutzes
- Aufgaben und Position des Sicherheitsbeauftragten
- Struktur des Arbeitsschutzes
- Rechtliche Grundlagen
- Terminologie im Bereich Arbeitsschutz
- Gesetzgebung und Ziele im Arbeitsschutz
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Ursachen von Arbeitsunfällen
- Psychische Belastung
- Arbeitsschutz im Homeoffice
- Gefahrenabschätzung
- Betriebsanweisungen
- Sicherheitseinweisungen
- Unfälle vermeiden
- Brandschutz und Erste Hilfe
Gültigkeit: 3 Jahre (Auffrischung mit dem Sicherheitsbeauftragter Fortbildung Seminar möglich)
Leitern, Tritte und Kleingerüste prüfen – befähigte Person - Grundausbildung
Es ist erforderlich, dass gewerblich eingesetzte Leitern, Tritte und Kleingerüste regelmäßig (normalerweise einmal im Jahr) von einer qualifizierten Fachkraft untersucht werden. Dank Ihrer neu erworbenen Expertise aus diesem Lehrgang besitzen Ihre Mitarbeitenden nun das Wissen, um solche Untersuchungen eigenständig durchführen zu können. Durch ihre praxisnahe Ausbildung bereitet OrSiKo Ihre Mitarbeitenden optimal auf die Rolle als sachkundige Person für die Überprüfung von Leitern und Tritten vor.
Zusammenfassung:
Dauer: 1 Tag
Rechtl. Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz; Betriebssicherheitsverordnung; TRBS 1203 DGUV Information 208-016; VDI 4068 Blatt 1 und 3
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Konstruktionen von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
- Leitern und Tritte: Sinn und Zweck, Handhabung DGUV Information 208-016 (BGI 694)
- DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183
- Wartung, Prüfung und Dokumentation (Prüfbuch)
- Dokumentation und Prüftätigkeit
Prüfung:
- Schriftliche und praktische Prüfung
Gültigkeit: 3 Jahre (Fortbildung mit dem Fortbildung Leitern, Tritte und Kleingerüste Seminar möglich)
Regalanlagen prüfen – befähigte Person für die Sichtprüfung
Regalanlagen müssen einer wöchentlichen Überprüfung und einer jährlichen Kontrolle unterzogen werden. Um Unfälle und damit einhergehende Schäden zu verhindern, sind befähigte Person für die Sichtprüfung mit nachgewiesener Expertise von entscheidender Bedeutung.
Angesprochen sind Mitarbeiter im Lager, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Verantwortliche für die Sicherheit von Regalanlagen.
Zusammenfassung:
Dauer: 1 Tag
Rechtl. Grundlagen: DIN EN 15 635; DIN EN 15 620; DGUV Regel 108-007; TRBS 1203; BetrSichV
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb
- Anforderungen an die Person für die wöchentliche Sichtprüfung
- Wartung, Prüfung und Dokumentation (Prüfbuch)
- Schriftliche und praktische Prüfung
Gültigkeit: Unbefristet, eine regelmäßige Auffrischung zu Neuerungen wird empfohlen
Sicherheitsbeauftragter - DGUV Vorschrift 1 - Fortbildung
Diese Ausbildung richtet sich an Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten ausgebildet sind.
Eine solide Arbeitskultur, die den Arbeitsschutz gewährleistet, ist äußerst wichtig für ein Unternehmen. Personen, die als Sicherheitsbeauftragte (m/w/d) tätig sind und ihre Kenntnisse stets auf dem neuesten Stand halten, tragen dazu bei, diese Kultur zu fördern.
Zusammenfassung:
Dauer: 1 Tag
Rechtl. Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz; DGUV Vorschrift 1; Sozialgesetz Siebtes Buch (SGB VII); DGUV Information 211-042
Inhalte:
- Wiederholung der Grundlagen im Arbeitsschutz
- Unfälle
- Arbeitsschutzkultur
- Auffrischung Gefährdungsbeurteilung
- Neuerungen Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung
- Aufgaben und Position des Sicherheitsbeauftragten
Voraussetzungen:
Sie oder Mitarbeitende ist ausgebildeter Sicherheitsbeauftragter und hat eine schriftliche Benennung.
Gültigkeit: 3 Jahre (Auffrischung mit dem Sicherheitsbeauftragter Fortbildung Seminar möglich)
Leitern, Tritte und Kleingerüste prüfen – befähigte Person - Fortbildung
Die oberste Priorität des Arbeitsschutzes ist es, Unfälle zu verhindern. Es ist essenziell, dass die Personen, die befugt sind, Leitern, Tritte und Kleingerüste zu prüfen, regelmäßig ihre Fähigkeiten auf den neuesten Stand bringen.
Zusammenfassung:
Dauer: 1 Tag
Rechtl. Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz; Betriebssicherheitsverordnung; TRBS 1203 DGUV Information 208-016; VDI 4068 Blatt 1 und 3
Inhalte:
- Überblick über aktuelle Vorschriften und technische Regeln
- Aktuelle Änderungen in Regelwerken
- Aufbau und Konstruktionen von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
- Leitern und Tritte: Sinn und Zweck, Handhabung DGUV Information 208-016 (BGI 694)
- DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183
- Wartung, Prüfung und Dokumentation (Prüfbuch)
- Dokumentation und Prüftätigkeit
Gültigkeit: 3 Jahre (Fortbildung mit der Fortbildung Leitern, Tritte und Kleingerüste Seminar möglich)
Regalanlagen prüfen – befähigte Person Regalinspekteur
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Regalanlagen einer wöchentlichen visuellen Überprüfung sowie einer jährlichen Inspektion unterzogen werden, um potenzielle Unfälle und Schäden zu verhindern. Daher ist es unerlässlich, dass die Personen, die diese jährlichen Inspektionen durchführen, über nachgewiesene Sachkundekenntnisse in diesem Bereich verfügen.
Angesprochen sind Mitarbeiter im Lager, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Verantwortliche für die Sicherheit von Regalanlagen.
Sie dürfen zusätzlich zur Sichtkontrolle auch die jährliche Inspektion durchführen und diese dokumentieren.
Zusammenfassung:
Dauer: 2 Tage
Rechtl. Grundlagen: DIN EN 15 635; DIN EN 15 620; DGUV Regel 108-007; TRBS 1203; BetrSichV
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb
- Besichtigung einer Regalanlage
- Unterschied Regalprüfer/ Inspekteur
- Wartung, Prüfung und Dokumentation (Prüfbuch)
- Schriftliche und praktische Prüfung
Schriftliche Prüfung zur Befähigung/ Sachkunde
Gültigkeit: Unbefristet, eine regelmäßige Auffrischung zu Neuerungen wird empfohlen